Tiertransporte, die ab Jänner 2007 neu gebaut werden, müssen künftig mit einem satellitengestützten Navigationssystem (GPS) ausgestattet sein. Diese Navigationsgeräte sollen laut EU in erster Linie die relativ leicht manipulierbaren Fahrtenbücher ergänzen und somit die maximal erlaubten Transportzeiten besser kontrollierbar machen.
Grundlage für diese Neuregelung, die in der ersten Januarwoche 2007 in Kraft getreten ist, ist die EU-Verordnung 1/2005; diese Regelung gilt allerdings nur für Tiertransporte mit einer Dauer von länger als acht Stunden - also Langstrecken-Tiertransporte. Die Regelung wurde aus Tierschutzgründen eingeführt und soll gesundheitlichen Aspekten beim Transport von lebendigen Tieren besser Rechnung tragen. Von der GPS-Pflicht, erhoffen sich die zuständigen Kontrollbehörden mehr Transparenz und zuverlässigere Informationen zur Dauer der Tiertransporte, Ruhezeiten und Ruheorte, sowie Umladeplätze.
Neue Tiertransporter müssen bereits seit Anfang 2007 über die vorgeschriebene Navigationshilfe verfügen, ältere Lastwagen können bis 2009 nachrüsten.
Wir können nur hoffen, dass diese Regelung auch wahrhaftig kontrolliert wird und die neue Richtlinie nicht nur die Gemüter beruhigen soll. Wenn es genug Kontrollstellen geben wird und diese die Angelegenheit auch ernst nehmen, kann diese Stelle auf jeden Fall den Tieren helfen, da es unzählige Gesetzesüberschreitungen bei Einhaltung von Ruhezeiten gibt.
Doch auch eine Überwachung mittels GPS erspart den vielen Millionen 'Nutztieren', die jährlich durch die EU und darüber hinaus transportiert werden, nicht den unzumutbaren Stress, die Angst und viele Verletzungen. Wir fordern von den maßgebenden Stellen: Schafft die Subventionierung von Langstrecken-Tiertransporten ab !