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Neue Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport

Höllenqualen für Tiere bleiben - nur wenige Verbesserungen

Heute tritt offiziell die neue Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport in Kraft. Die neuen Regelungen bleiben allerdings weit hinter den Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes zurück. Die Einigung auf die nun geltenden Regelungen konnte nur erzielt werden, indem die Kernpunkte außen vor gelassen wurden: So wurden die Bestimmungen zu den seit Jahren heftig umstrittenen Problembereichen wie Transportzeiten und Ladedichten nicht verschärft, kritisiert der Deutsche Tierschutzbund in Bonn. Hier wurden die derzeit gültigen Regelungen und damit die Hauptursachen der Transportmissstände übernommen. Die Bundesregierung muss die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um die erforderlichen Nachbesserungen anzustoßen und umzusetzen.

„Auch nach Inkrafttreten der neuen Verordnung bleibt es dabei, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen und die Transporte Höllenqualen für die Tiere bedeuten. Das ist eine europäische Kulturschande. Die Bundesregierung muss sich während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft konsequent für mehr Tierschutz einsetzen“, kommentiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, die neue Verordnung.

Zwar würden zukünftig beispielsweise Transportfahrzeuge durch Satelliten gestützte Systeme überprüft, allerdings seien die notwendigen Änderungen über Transportzeiten, Ladedichten und andere wesentlichen Tierschutzaspekte auf Jahre hin auf Eis gelegt worden. Europas größte Tier- und Naturschutzorganisation hofft, dass die neuen Bestimmungen zumindest dazu beitragen, dass dieser Minimalkonsens effektiv durchgesetzt wird.

Jährlich werden über 360 Millionen Tiere in Europa und über seine Grenzen hinweg hin- und hertransportiert. Regelmäßig kommt es dabei zu Verletzungen und zu Verstößen gegen die ohnehin aus Tierschutzsicht nicht ausreichenden Auflagen. Die Gesetzgebung erlaubt Transportzeiten zwischen 19 Stunden für nicht entwöhnte Jungtiere und 29 Stunden für Rinder, Schafe und Ziegen. Erst nach dieser Zeitspanne muss jeweils eine 24-stündige Pause eingelegt werden. Anschließend kann die Fahrt für die eng gedrängt stehenden Tiere in unbegrenzt wiederholbaren Zyklen weitergehen - bei erlaubten Temperaturen von bis zu 35° C. Vielfach werden die Tiere über Tage hinweg vom einen Ende Europas ans andere gekarrt, anstatt vor Ort geschlachtet zu werden - bloß damit die Agrarindustrie ein paar Cent mehr Profit pro Schlachttier einstreicht. Da die Bestimmungen, die dies ermöglichen nicht geändert wurden, wird auch die neue Gesetzgebung nichts an diesen Zuständen ändern.

Die neue Verordnung trat mit 05. Jänner 2007 in Kraft

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